Der Spreepark

1. Der Spreepark

Der ehemalige Kulturpark im Plänterwald wurde nach der Wende privatisiert. Die Spreepark GmbH bekam dabei den Zuschlag, weil sie das ökologischste Konzept vorgelegt hatte. Leider machte sie schon bald negative Schlagzeilen durch ungenehmigte Baumfällungen. Seit Mitte der 90er Jahre begannen von Seiten der Spreepark GmbH die pauschalen Forderungen nach eigenen PKW?Stellplätzen.

Ein Bauantrag zur Schaffung von Parkplätzen wurde vom Bezirksamt abgelehnt, weil der vorhandene Baumbestand nicht berücksichtigt war. Dieser Antrag wurde nicht berarbeitet, dafür aber die Stellplatzforderungen verstärkt. 1998 tauchte ein erstes Parkraumkonzept auf, dass aber nicht den gewünschten Erfolg hatte.

Im Mai 2000 stellt die Spreepark GmbH in ihrem Parkraum? und Flächenaus-tauschkonzept ihre Ziele und Probleme dar. Ihr Ziel ist die Steigerung der jährlichen Besucherzahl von 500.000 auf 1 bis 1,5 Millionen Besuchern. Als Probleme wurden die Parkraumsituation und Lage in einem Landschaftsschutzgebiet genannt. Im Konzept errechnete der Betreiber einen Parkplatzbedarf von mindestens 3000 Plätzen, ob diese Anzahl im nachfolgend beschriebenen Konzept erreicht wird, blieb bis heute offen, darf aber eher bezweifelt werden.

Das Spreepark?Konzept sah ein privates Einbahnstraßensystem vor, welches mit einer Schranke an der Bulgarischen Straße beginnt, über den Wasserweg zum Dammweg führt und dort ebenfalls mit einer Schranke endet. Entlang dieser Einbahnstraßen sollten Parkplätze angelegt werden. Der Busverkehr sollte über den Dammweg zu einer Ein? und Ausstiegszone auf dem Spreeparkgelände geführt werden. Weitere Parkplätze waren an der ehemaligen Gaststätte Eierhäuschen vorgesehen. Zum Problem des Landschaftsschutzes verlangten die Spreeparkbetreiber die Herauslösung aller Flächen ihres Freizeit? und Vergnügungsparks aus dem Landschaftsschutzgebiet. Außerdem sollte eine etwa 4 Hektar große Fläche zwischen Eingangsbereich und Dammweg gegen Flächen um die Bulgarische Straße getauscht werden.

Diese Vorstellungen des Spreeparks flossen in einen Beschluss der BVV vom 21. Juni 2000. Der einzige Unterschied zum Spreepark?Konzept war, dass die beanspruchten öffentlichen Straßen weiter öffentlich bleiben und die Schranken entfallen sollen. Nur dadurch ließ sich das Einbahnstraßensystem der Spreepark-GmbH nicht mehr auf die Bulgarische Straße und den Dammweg anwenden.

Mitte August 2000 legte der Spreepark ein weiteres Entwicklungs? und Umstrukturierungskonzept vor. Darin wurde festgestellt, dass lediglich acht Hektar außerhalb ihres eingezäunten Geländes den Landschaftsschutzbestimmungen unterliegen. Aus dem Einbahnstraßensystem wurde ein Ringstraßenkonzept mit kostenpflichtigen Autostellplätzen. Schranken sollten am Wasserweg installiert werden. Neu war die Forderung nach 50 Busparkplätzen auf dem ehemaligen Zirkusplatz im Plänterwald.

Doch die Senatsverwaltung gibt den ehemaligen Zirkusplatz nicht als Parkplatzfläche frei. Das Parkraumkonzept der Spreepark GmbH sei nicht genehmigungsfähig. Ein angestrebter Flächentausch ist unter Vorstellung eines alternativen Nutzungskonzeptes jedoch möglich, bezüglich einer Aufhebung der Landschaftsschutzverordnung ist ein Antrag notwendig. Beides liegt nicht vor. So bleibt der Schutzstatus des Plänterwaldes unverändert bestehen. Außerdem gelten die Vorschriften des Landeswaldgesetzes.

Die Senatsverwaltung stellt angesichts der in der Vergangenheit wiederholten Verstöße gegen den Erbbaurechtsvertrag und die Baumschutzverordnung die Zuverlässigkeit der Spreeparkbetreiber in Frage. Sie denke darüber nach, ob ein Wechsel des Vertragspartners angestrebt werden sollte .

Klargestellt wird auch, dass nur durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes eine bauliche Nutzung, wie sie den Spreeparkbetreibern vorschwebt, geregelt werden kann.

Die SPD nahm diesen Gedanken auf und verlangte im November 2000 vom Bezirksamt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Spreepark. Die bündnisgrüne Verordnete Elke Werner sprach dagegen und begründete ihre Ablehnung damit, dass die Schaffung der geforderten Parkplätze einen erheblichen Eingriff in den Plänterwald darstelle. Sie rechnete vor, dass dazu eine mindestens 5 Hektar große Fläche benötigt wird. Die von der Spreepark GmbH zum Austausch vorgesehene Fläche von etwa 4 ha ist weder geeignet noch ausreichend. Im Umfeld des Spreeparks existiert eine solche Fläche überhaupt nicht. Sie könnte nur geschaffen werden, wenn massive Baum-fällungen im Plänterwald vorgenommen werden.

Anstatt ihre Entwicklungspläne auf die tatsächlichen Potentiale durch ihre Lage im Plänterwald und ihrem anfänglichen ökologischen Konzept auszurichten, denkt die Spreepark GmbH heute laut über Umzugspläne nach. Wahrscheinlich ahnen die Parkbetreiber, dass sie mit ihren Konzepten nicht durchkommen werden und versuchen jetzt mit neuen Ideen Stimmung zu machen.

Die CDU griff diesen Aspekt auf und möchte das Bezirksamt verpflichten einen neuen Standort für den Freizeitpark zu suchen. Diesen Standort hat der Spreepark schon lange gefunden. Er möchte auf das ehemalige russische Militärgelände an der Treskow-Allee. Über die Finanzierung des Umzugs hat der Betreiber ebenfalls konkrete Vorstellungen. Sein Gelände im Plänterwald will er dem Land Berlin wieder zurückgeben. Der Senat soll es einem Investor verkaufen, der darauf Wohnhäuser bauen könnte. Der mögliche Gewinn soll für seinen Umzug verwendet werden. Die Kosten schätzt die Spreepark GmbH auf 40 Millionen DM.

Diese Überlegungen sind, was die Kostenerstattung angeht, gelinde gesagt dreist. Die Betreiber vernachlässigen, dass sie mit dem Land Berlin einen Erbbaurechtsvertrag geschlossen haben, den man nicht nach Lust und Laune kündigen kann. Andererseits möchte das Bezirksamt das Gelände an der Treskowallee wieder in die Wuhlheide integrieren und hat dafür schon bei der EU Finanzmittel beantragt.

Wieder einmal wird sich herausstellen, dass die hochfliegenden Ideen der Spreepark GmbH nicht funktionieren.

Harald Moritz

2. Briefwechsel mit Senator Strieder