Der Spreepark

2. Briefwechsel mit Senator Strieder im Jahre 2001

Am 2. Februar diesen Jahres wandte sich unsere Bürgerinitiative mit einem Schreiben an den Senator für Stadtentwicklung, Herrn Peter Strieder, in dessen Zuständigkeit auch die Entscheidungen über Vorhaben der Spreepark GmbH liegen. Untermauert mit 427 Originalunterschriften, die im Herbst von der Bürgerinitiative “Keine Autos in den Plänterwald” gesammelt worden waren, legten wir die Ansichten und Besorgnisse von Bürgern aus Plänterwald, Baumschulenweg und Treptow dar und baten den Senator um politische Unterstützung. Ein Zitat aus dem Brief: “.. in einer Bürgerversammlung mit über 120 Beteiligten in einer Schule im Ortsteil Plänterwald unterstützten die Anwohner am 30.10. 2000 vehement unseren Standpunkt. Gleichzeitig fand dort eine harte, leider sehr unsachlich geführte Auseinandersetzung mit Herrn Witte und den von ihm mitgebrachten Angestellten und CDU ? Vertretern aus dem Bezirk Treptow statt, die die Bürger als Bremser der wirtschaftlichen Entwicklung darstellten. Dabei sind wir keine prinzipiellen Gegner des Spreeparks, glauben aber, dass Herr Witte bisher nicht zielstrebig alle Möglichkeiten zur Verbesserung der Parksituation und vor allem des Zubringerverkehrs aus Berlin genutzt hat und sich unternehmerisch einseitig auf Entwicklungspotentiale orientiert, die bei einem Park auf der grünen Wiese bestehen, nicht aber beim Spreepark mitten in der Großstadt. ..” Nach angemessener Zeit erhielten wir eine Antwort vom Senator, die uns in unserer Arbeit weiter bestärkt. Er bedankte sich für unser “engagiertes Schreiben” und begrüßte unsere “Bemühungen, den Waldcharakter und den Landschaftsschutz für den Plänterwald im bisherigen Umfang zu erhalten”. Senator Peter Strieder schreibt dann, “Ich beurteile die konzeptionellen Vorstellungen der Spreepark GmbH äußerst kritisch, denn diese Absichten stehen (auch unabhängig vom bestehenden Landschaftsschutz) im Widerspruch zu dort geltenden bau- und planungsrechtlichen Gegebenheiten ebenso wie zu denen des Forst- und Naturschutzrechtes. Darüber hinaus bestehen zu den baulichen Absichten der Spreepark GmbH auch politische Festlegungen: Das Abgeordnetenhaus (Beschluss vom 23. Juni 1994) und der Senat (Beschluss Nr. 3786/93 vom 24.August 1993) haben die bis heute unverändert geltende Richtschnur vorgegeben, dass sich das Freizeitzentrum flächensparend und naturverträglich in das Waldgebiet einzufügen hat und Eingriffe in Natur und Landschaft auf das geringstmögliche Maß zu begrenzen sind. Insbesondere muss dabei der Baumbestand uneingeschränkt erhalten und jede weitere Versiegelung unterlassen werden. Schließlich ist der motorisierte Zubringerverkehr aus dem Wald grundsätzlich herauszuhalten.” Weiter erläutert er rechtliche und verwaltungstechnische Fragen und sagt, wie mit dem “von der BVV befürwortetem Konzept als Ganzes umgegangen werden sollte” und ”dass dies überhaupt nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen (Bebauungs-)Planungsverfahrens möglich sein kann, in welchem ein definitives und dann abschließendes Ergebnis zu allen Fragen der Erschließung, Parkraumausweisung, zusätzlicher Bauflächen in Abwägung mit den Erfordernissen des Natur- und Landschaftsschutzes gefunden werden müsste.” “Davon unabhängig sehe ich mich (ebenso wie das Bezirksamt Treptow-Köpenick) auch weiterhin in der Verantwortung, konkrete Anträge zu Einzelvorhaben, soweit sie von der Spreepark GmbH gestellt werden, auf der Grundlage der geltenden rechtlichen Gegebenheiten ordnungsgemäß zu prüfen und zu entscheiden”, so Herr Peter Strieder, Senator für Stadtentwicklung. Wir bedanken uns für die Antwort. Dokumentiert von Dr. Manfred Mocker

3. Lösungen, die Bestand haben